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Welche Projekte gefördert werden, entscheidet der unabhängige Ravensburg macht Sinn®-Beirat.
Förderungsrichtlinien
1. Die Aktion „Ravensburg macht Sinn“ fördert Projekte für
Kinder und Jugendliche in Stadt und Region, insbesondere aus den Bereichen Bildung, Sport,
Gesundheit und Kultur.
2. Die Projekte sollen sich von der Masse der Angebote für Kinder und Jugendliche abheben, sie sollen
einen innovativen Charakter aufweisen.
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3. Die Projekte müssen geeignet sein nachhaltige Wirkung auf die Entwicklung
der Kinder und Jugendlichen zu haben.
4. Die Projekte müssen einen Bezug zur Region Ravensburg (Umkreis 50 km)
haben.
5. Die Förderung kann durch einmalige oder wiederkehrende Zuschüsse
erfolgen.
6. Gefördert werden grundsätzlich nur Projekte die auch durch
Eigenleistung/Eigenmittel mitfinanziert werden.
7. Die Entscheidung über die Förderungwürdigkeit und die Höhe der Förderung
trifft allein der Projektbeirat unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt
Ravensburg. Eine Begründung der Entscheidung ist nicht erforderlich. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
8. Der Beirat kann nach Absprache auch Projekte fördern, die bereits begonnen
wurden. Ausgeschlossen ist jedoch die nachträgliche Förderung von bereits
abgeschlossenen Projekten.
9. Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Förderausrichtung sind von der
Antragstellung ausgeschlossen.
Förderungsantrag


